Bürgerinitiative Freiwilligkeit von Schutzimpfungen

Text: Wolfgang Schaffer,      September 2020.

Die in der letzten Ausgabe des «Wegweiser Anthroposophie» dargestellte Bürgerinitiative zur «Freiwilligkeit von Schutzimpfungen» wurde am 2.7. 2020 mit mehr als 4000 handgeschriebenen Unterstützungserklärungen erfolgreich in das österreichische Parlament eingebracht. Zur Übergabe in der Parlamentsdirektion waren insgesamt fünf Personen zugelassen. Da alle formalen Bedingungen erfüllt wurden, ist die Initiative nun seit Anfang Juli digital auf der Homepage des Parlamentes unter

https://www.parlament.gv.at/SEC/Zustimmen.shtml?ityp=BI&gpCode=XXVII&inr=29

zur weiteren Unterstützung freigeschaltet. Bitte verstärken Sie die Bürgerinitiative auch weiterhin mit ihrer Unterschrift oder durch die Weitergabe dieser Information. Viele weitere Initiativen zur Wiederherstellung der in der österreichischen Verfassung garantierten Grundrechte finden sich auf der Homepage: www.bewegung2020.at

Zur Erläuterung

Die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Pandemie Covid 19 machen deutlich, wie schnell Normierungen im Bereich der Meinungsbildung, des Verhaltens und der Emotionen auch in einem auf individuelle Freiheit hin orientierten Rechtsstaat gezielt durchgesetzt werden können. Sobald diese Normierungen real existieren, besteht die Tendenz, jedes nicht der Norm entsprechende Geschehen als potentielle Gefahr einzustufen. Die Initiative «Freiwilligkeit von Schutzimpfungen» will das Recht auf die eigenständige Beurteilung einer gesundheitlichen Gefahr und die darauf beruhende Freiwilligkeit der Annahme von Schutzimpfungen im Zusammenhang mit Pandemien durch eine Verankerung dieses Rechtes im Rang eines Verfassungsgesetzes schützen. Mit der Annahme und der Realisierung dieses Anliegens durch die gesetzgebenden Instanzen in Österreich soll insbesondere auch die Vorsorge getroffen werden, dass überwiegend die Vernunft und nicht die Todesangst den Rechtsstaat lenkt. Das Anliegen lautet dementsprechend:

Der Nationalrat wird ersucht, die Freiwilligkeit von Schutzimpfungen in der österreichischen Verfassung explizit zu verankern. Die Grundrechte auf Leben in körperlicher Unversehrtheit und Freiheit dürfen nicht in Frage gestellt werden. Die Anwendung von staatlichem Zwang im Zusammenhang mit Schutzimpfungen ist abzulehnen, da sie der Würde des Menschen widerspricht, die sich ganz speziell durch die Entscheidungshoheit im Hinblick auf seine individuelle Gesundheitsvorsorge äußert.

 

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